Presse
Offizielle Kommunikation und Hintergrundmaterial zu Stephan Schmidheiny. Unter «Medienmitteilungen» finden sich die aktuellen Mitteilungen zu den Verfahrensschritten der Eternit-Verfahren in Italien. Unter «Hintergrund» steht eine Einordnung der Verfahren zur Verfügung. Unter «Dokumente» finden sich Verweise auf Gerichtsentscheide und Quellen zur vertieften Einordnung.
Medienmitteilungen
Angezeigt werden jeweils die aktuellsten Medienmitteilungen zu den drei laufenden Eternit-Verfahren in Italien. Zu jedem Verfahren sind zusätzlich der aktuelle Stand und der nächste Verfahrensschritt vermerkt.
11. Februar 2026
Italiens oberstes Gericht weist das Urteil zur Eternit-Fabrik in Casale Monferrato aus formellen Gründen zurück
Eine fehlende Übersetzung führt zur Verletzung des Rechts auf Verteidigung.
Der Corte Suprema di Cassazione, das oberste italienische Gericht, hat das Urteil im Eternit-bis-Verfahren zur ehemaligen Eternit-Fabrik in Casale Monferrato am 11. Februar 2026 aus formellen Gründen an die Vorinstanz zurückgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass das zweitinstanzliche Urteil vom 17. April 2025 dem Angeklagten Stephan Schmidheiny nicht in einer für ihn verständlichen Sprache zugestellt worden war.
Nach italienischem Verfahrensrecht verletzt dies das Recht auf Verteidigung und führt zur Nichtigkeit des Urteils als Dokument. Das Verfahren wird daher ausschliesslich zur Behebung dieses formellen Mangels an die Vorinstanz zurückgewiesen. Das Turiner Berufungsgericht muss das bestehende Urteil auf Deutsch übersetzen und dem Angeklagten sowie seiner Verteidigung zustellen. Anschliessend erhalten die Parteien erneut Gelegenheit für einen Rekurs beim obersten italienischen Gericht. Eine materielle Beurteilung der Schuld- oder Kausalitätsfragen durch das oberste Gericht ist mit diesem Entscheid nicht verbunden. Mit dem Entscheid ist die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten nicht rechtskräftig.
Die Verteidigung hält fest, dass die Einhaltung elementarer rechtsstaatlicher Garantien – insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren und wirksame Verteidigung – Voraussetzung jeder strafrechtlichen Beurteilung ist, auch in gesellschaftlich hochsensiblen Verfahren.
Aktueller Stand: Das Urteil wurde inzwischen ordnungsgemäss übersetzt und zugestellt. Die Verteidigung hat am 15. Mai 2026 einen neuen Rekurs eingereicht. Das Hearing vor dem Corte Suprema di Cassazione ist auf den 10. November 2026 festgelegt.
22. März 2025
Oberstes italienisches Gericht hebt Verurteilung im Eternit-Verfahren Cavagnolo auf
Dritte Aufhebung einer zweitinstanzlichen Verurteilung in Folge – das Verfahren Cavagnolo verjährt im April 2025.
Der Corte Suprema di Cassazione hat am 21. März 2025 die zweitinstanzliche Verurteilung von Stephan Schmidheiny im Eternit-bis-Verfahren zur ehemaligen Fabrik in Cavagnolo aufgehoben und das Verfahren wegen Mängeln in der Beweiswürdigung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Bemerkenswert ist, dass die Generalstaatsanwaltschaft in der Verhandlung selbst auf Annullierung plädierte, weil der Kausalzusammenhang auch im zweiten Appellationsverfahren nicht bewiesen worden war.
Das Turiner Appellationsgericht hatte Stephan Schmidheiny im Dezember 2024 – nach einem ersten, im Mai 2024 vom obersten Gericht ebenfalls aufgehobenen Urteil – erneut wegen fahrlässiger Tötung eines ehemaligen Arbeiters zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Das oberste Gericht hob auch dieses Urteil auf. Ein drittes Appellationsverfahren erscheint aus zeitlichen Gründen nicht möglich: Das Verfahren Cavagnolo verjährt am 25. April 2025.
Damit hat das oberste Gericht zum dritten Mal in Folge eine zweitinstanzliche Verurteilung aufgehoben – neben den beiden Entscheiden zu Cavagnolo auch das Verfahren zu Neapel (Februar 2025).
Zur Einordnung: Das Turiner Appellationsgericht hatte denselben Sachverhalt zuvor gegenteilig beurteilt. In einem Urteil aus dem Jahr 2015 wurden die zwischen 1976 und 1982 lokal verantwortlichen Manager im selben Todesfall freigesprochen, weil die Staubexposition in dieser Periode als für die Erkrankung irrelevant beurteilt wurde. Der betroffene Arbeiter war seit 1955 in der Asbestverarbeitung tätig – über zwanzig Jahre, bevor der Stephan Schmidheiny zugerechnete Zeitraum begann.
Nächster Verfahrensschritt: 3. Dezember 2026 – Hearing vor dem Turiner Berufungsgericht. Der Fall ist am 21. April 2025 verjährt; das Gericht hat die Verjährung festzustellen und Stephan Schmidheiny entsprechend freizusprechen.
20. Februar 2025
Oberstes italienisches Gericht hebt Verurteilung im Eternit-Verfahren Neapel auf
Der Corte Suprema di Cassazione weist das Verfahren wegen nicht nachgewiesener Kausalität zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück.
Der Corte Suprema di Cassazione hat am 19. Februar 2025 die zweitinstanzliche Verurteilung von Stephan Schmidheiny im Eternit-bis-Verfahren zur ehemaligen Fabrik in Neapel-Bagnoli aufgehoben. Das Gericht stellte fest, dass der Kausalzusammenhang zwischen dem asbestbedingten Tod eines ehemaligen Arbeiters (2009) und dem Stephan Schmidheiny zugerechneten Zeitraum 1976–1986 nicht bewiesen ist. Das Verfahren wurde zur Neubeurteilung an das Appellationsgericht Neapel zurückgewiesen.
Zum Verfahren: Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich die vorsätzliche Tötung von sechs Arbeitern und zwei Anwohnern vorgeworfen. Das erstinstanzliche Geschworenengericht wies diesen Vorwurf im April 2022 ab, verurteilte Stephan Schmidheiny jedoch wegen fahrlässiger Tötung eines Arbeiters zu drei Jahren und sechs Monaten Haft; das Appellationsgericht bestätigte dies im Juni 2024. Beide Urteile hat das oberste Gericht nun aufgehoben.
Zur Einordnung: Der betroffene Arbeiter war zwischen 1954 und 1985 – über dreissig Jahre – in der Fabrik tätig, also bereits 21 Jahre vor Beginn des Stephan Schmidheiny zugerechneten Zeitraums. Im Industriegebiet von Bagnoli waren zudem seit Jahrzehnten weitere asbestverarbeitende Betriebe tätig. Die etablierte italienische Rechtsprechung verlangt in Asbestfällen den konkreten individuellen Nachweis der Kausalität; statistische Wahrscheinlichkeiten genügen dafür nicht.
Aktueller Stand: Das Appellationsgericht Neapel nahm den Fall am 18. Dezember 2025 neu auf. Am Hearing vom 23. Juni 2026 wurde die Sachverständige der Anklage zur Kausalität angehört; sie hielt fest, dass die individuelle Kausalität nicht nachweisbar ist. Auf die Anhörung des Sachverständigen der Verteidigung wurde daraufhin einvernehmlich verzichtet. Der Fall ist zudem verjährt (Tod des Betroffenen am 21. Oktober 2009). Nächster Verfahrensschritt: 8. Oktober 2026 – Hearing mit den Plädoyers.
Hintergrund
Die Eternit-Verfahren in Italien sind rechtlich aussergewöhnlich komplex und ziehen sich über zwei Jahrzehnte. Die folgende Einordnung erläutert sachlich, worum es geht, welche Verfahren geführt werden und welche rechtsstaatlichen Fragen im Zentrum stehen.
Zu den rechtsstaatlichen Grundsätzen in den Eternit-Verfahren
Das menschliche Leid der Asbestopfer ist unbestritten. Die juristische Frage der Eternit-Verfahren ist, ob einer einzelnen Person die gesundheitlichen Folgen historischer industrieller Tätigkeiten strafrechtlich individuell zugerechnet werden können.
Die Verteidigung von Stephan Schmidheiny hält fest, dass elementare rechtsstaatliche Garantien auch in gesellschaftlich hochsensiblen Verfahren Voraussetzung jeder strafrechtlichen Beurteilung sind: das Recht auf ein faires Verfahren, wirksame Verteidigung, die Unschuldsvermutung und der Grundsatz der Waffengleichheit (Art. 6 EMRK) sowie das Verbot der Mehrfachverfolgung und Mehrfachbestrafung (ne bis in idem, Art. 4 Protokoll Nr. 7 EMRK; Art. 50 EU-Grundrechtecharta).
Die Eternit-Verfahren in Italien
Einordnung der seit über 20 Jahren laufenden, aussergewöhnlich komplexen Verfahren gegen den Schweizer Unternehmer und Philanthropen Stephan Schmidheiny.
Worum geht es bei den Eternit-Verfahren grundsätzlich?
Die Verfahren befassen sich mit den gesundheitlichen Folgen der jahrzehntelangen Asbestverarbeitung in Italien, die 1992 verboten wurde. Asbest kann Krebserkrankungen verursachen, die meist erst Jahrzehnte nach der Exposition auftreten. Das menschliche Leid ist unbestritten. Juristisch stellt sich die zentrale Frage, ob eine einzelne Person strafrechtlich für die gesundheitlichen Folgen historischer industrieller Tätigkeiten individuell verantwortlich gemacht werden kann.
Warum gelten die Verfahren als internationaler Sonderfall?
Italien ist das einzige Land, das versucht, die langfristigen gesundheitlichen Folgen der Asbestverarbeitung strafrechtlich einzelnen natürlichen Personen zuzuschreiben – selbst wenn die relevanten Ereignisse Jahrzehnte zurückliegen und keine operative Tätigkeit vorlag. International werden Asbestfolgen überwiegend zivil- oder sozialrechtlich aufgearbeitet oder über Entschädigungsfonds geregelt.
Stammt die Asbestbelastung nur von Eternit?
Nein. Asbest galt lange als Wunderfaser und wurde während eines grossen Teils des 20. Jahrhunderts weltweit in Bauwesen, Industrie und Konsumgütern breit eingesetzt. In Casale Monferrato kam es zudem zu sekundären Umweltbelastungen durch die private Wiederverwendung asbesthaltiger Produktionsabfälle (Polverino, Battuto) ausserhalb des Werks; diese Praxis wurde ab 1974 untersagt. Die Exposition hatte daher mehrere Quellen.
Was war «Eternit I» und wie endete das Verfahren?
Das erste Verfahren (2009–2014) klagte nicht klassische Tötungsdelikte an, sondern das «Verursachen eines Umweltdesasters». Es endete im November 2014 mit der endgültigen Aufhebung der Verurteilung durch den Corte di Cassazione, weil das angeklagte Delikt spätestens mit der Stilllegung der Werke 1986 abgeschlossen und damit bei Prozessbeginn längst verjährt war. Das oberste Gericht betonte, dass das Strafrecht nicht dazu dienen darf, historische Industriephänomene pauschal zu kriminalisieren.
Was sind die «Eternit-bis»-Verfahren?
Nach Eternit I leitete die Staatsanwaltschaft neue Verfahren wegen Tötung einzelner Personen ein. Sie betreffen die Fabriken in Casale Monferrato, Cavagnolo, Neapel und Rubiera und werden aus prozessrechtlichen Gründen separat geführt, obwohl sie auf denselben historischen Tatsachen beruhen. Die Verteidigung macht geltend, dass dies gegen das Verbot der Mehrfachverfolgung (ne bis in idem) verstösst.
Was ist das zentrale rechtliche Problem?
Die individuelle Kausalität. Strafrechtlich muss bewiesen werden, dass das Verhalten einer bestimmten Person den Tod einer bestimmten Person verursacht hat. Bei asbestbedingten Erkrankungen ist dies wegen langer Latenzzeiten, mehrfacher Expositionsquellen und medizinisch nicht rekonstruierbarer Krankheitsverläufe besonders schwierig. Die gefestigte italienische Rechtsprechung verlangt einen konkreten individuellen Nachweis; statistische Wahrscheinlichkeiten genügen nicht.
Wie hat der Corte Suprema di Cassazione bisher entschieden?
Das oberste Gericht hat in den Eternit-bis-Verfahren mehrfach Verurteilungen aufgehoben und zur Neubeurteilung zurückgewiesen – namentlich zu Cavagnolo und Neapel, wo es Anfang 2025 festhielt, dass die individuelle Kausalität nicht nachgewiesen war. In Rubiera stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren 2021 selbst ein.
Was besagt die Einstellung des Verfahrens in Rubiera?
Die Staatsanwaltschaft von Reggio Emilia archivierte die Strafuntersuchung zur Eternit-Fabrik in Rubiera im Januar 2021. In der Einstellungsverfügung hielt sie fest, es sei «wegen der Unmöglichkeit, festzustellen, welches der Verhaltensweisen für die Entstehung und Entwicklung bis hin zur vollständigen Auslösung der Krankheit kausal entscheidend war, nicht möglich», zu einem Schuldspruch zu gelangen. Damit bestätigt auch die Anklagebehörde selbst die zentrale Schwierigkeit des individuellen Kausalnachweises.
Welche Rolle hatte Stephan Schmidheiny bei der Eternit SpA?
Er war Aktionär, nicht operativer Manager der italienischen Werke, und hatte keine Management-, Technik- oder Sicherheitsfunktion. Er erbte die Schweizerische Eternit-Gruppe von seinem Vater; die Gruppe wurde 1973 Hauptaktionärin. Behandelt wird der Zeitraum 1976–1986, an dessen Ende die italienische Eternit SpA 1986 in Konkurs ging. Stephan Schmidheiny gilt als einer der frühen Pioniere des Asbestausstiegs.
Wie ist die Situation in Casale Monferrato heute?
Casale Monferrato gilt als eines der am umfassendsten sanierten ehemaligen Asbestgebiete Italiens. Von 227 identifizierten Polverino-Standorten sind nach Angaben der Stadtverwaltung 217 vollständig saniert; die übrigen befinden sich in Umsetzung oder sind konkret zur Sanierung eingeplant.
Das humanitäre Entschädigungsprogramm
Seit 2008 bietet Stephan Schmidheiny über die von ihm beauftragte Becon AG ehemaligen Angestellten und Anwohnern der Eternit-Fabriken, die an einer Asbesterkrankung leiden, Entschädigungen an. 2009 weitete er das Programm ausdrücklich auf an Mesotheliom erkrankte Bewohnerinnen und Bewohner von Casale Monferrato aus, die während des sogenannten schweizerischen Zeitraums dort lebten. Bis heute haben weit über 2'000 Personen das Angebot angenommen; die ausbezahlten Entschädigungen liegen im hohen zweistelligen Millionenbereich. Zusätzlich werden Mittel für die medizinische Mesotheliom-Forschung bereitgestellt. Das Programm erfolgt freiwillig und unabhängig von den Strafverfahren.
Ein verwandtes Modell besteht seit 2008 mit Eternit Siciliana in Siracusa: Ehemalige Arbeiter und ihre Familien schlossen eine zivilrechtliche Vereinbarung mit der Becon AG; der daraus errichtete soziale Fonds finanziert seither Entschädigungen, medizinische Versorgung und soziale Infrastruktur.
Dokumente
Hier finden sich Verweise auf die massgeblichen Gerichtsentscheide sowie auf weiterführende Quellen. Sie ermöglichen eine überprüfbare, vertiefte Auseinandersetzung mit den Verfahren und ihrem Hintergrund.
Gerichtsentscheide & Quellen
Corte Suprema di Cassazione – Eternit I, November 2014
Endgültige Aufhebung der Verurteilung (Verjährung des angeklagten «Umweltdesasters»).
Corte Suprema di Cassazione – Eternit bis, Neapel, Februar 2025
Aufhebung und Rückweisung wegen nicht nachgewiesener Kausalität.
Corte Suprema di Cassazione – Eternit bis, Cavagnolo, Mai 2024 und März 2025
Zweifache Aufhebung; Generalstaatsanwaltschaft plädierte 2025 selbst auf Annullierung.
Corte Suprema di Cassazione – Eternit bis, Casale Monferrato, Februar 2026
Rückweisung aus formellen Gründen (fehlende Übersetzung des Urteils).
Turiner Appellationsgericht, 2015
Freispruch der lokal verantwortlichen Manager im Todesfall Testore (Cavagnolo).
Staatsanwaltschaft – Verfahren Rubiera, 2021
Einstellung des Verfahrens mangels begründbarer individueller Zurechnung.
Eternit Siciliana / Becon AG, 2008
Zivilrechtliche Vereinbarung und sozialer Fonds für Opfer in Siracusa.
Wolfgang E. Höper, «Asbest in der Moderne. Industrielle Produktion, Verarbeitung, Verbot, Substitution und Entsorgung», 2008
Mit einem Kapitel «Die Innovation des Stephan Schmidheiny – das Wagnis der
vollständigen Substitution von Asbest».
Werner Catrina, «Der Eternit-Report», 1985
Hintergrundliteratur zur Unternehmensgeschichte.