Hintergrund

Die Eternit-Verfahren in Italien sind rechtlich aussergewöhnlich komplex und ziehen sich über zwei Jahrzehnte. Die folgende Einordnung erläutert sachlich, worum es geht, welche Verfahren geführt werden und welche rechtsstaatlichen Fragen im Zentrum stehen.

Zu den rechtsstaatlichen Grundsätzen in den Eternit-Verfahren

Das menschliche Leid der Asbestopfer ist unbestritten. Die juristische Frage der Eternit-Verfahren ist, ob einer einzelnen Person die gesundheitlichen Folgen historischer industrieller Tätigkeiten strafrechtlich individuell zugerechnet werden können.

Die Verteidigung von Stephan Schmidheiny hält fest, dass elementare rechtsstaatliche Garantien auch in gesellschaftlich hochsensiblen Verfahren Voraussetzung jeder strafrechtlichen Beurteilung sind: das Recht auf ein faires Verfahren, wirksame Verteidigung, die Unschuldsvermutung und der Grundsatz der Waffengleichheit (Art. 6 EMRK) sowie das Verbot der Mehrfachverfolgung und Mehrfachbestrafung (ne bis in idem, Art. 4 Protokoll Nr. 7 EMRK; Art. 50 EU-Grundrechtecharta).

Die Eternit-Verfahren in Italien

Einordnung der seit über 20 Jahren laufenden, aussergewöhnlich komplexen Verfahren gegen den Schweizer Unternehmer und Philanthropen Stephan Schmidheiny.

Worum geht es bei den Eternit-Verfahren grundsätzlich?

Die Verfahren befassen sich mit den gesundheitlichen Folgen der jahrzehntelangen Asbestverarbeitung in Italien, die 1992 verboten wurde. Asbest kann Krebserkrankungen verursachen, die meist erst Jahrzehnte nach der Exposition auftreten. Das menschliche Leid ist unbestritten. Juristisch stellt sich die zentrale Frage, ob eine einzelne Person strafrechtlich für die gesundheitlichen Folgen historischer industrieller Tätigkeiten individuell verantwortlich gemacht werden kann.

Warum gelten die Verfahren als internationaler Sonderfall?

Italien ist das einzige Land, das versucht, die langfristigen gesundheitlichen Folgen der Asbestverarbeitung strafrechtlich einzelnen natürlichen Personen zuzuschreiben – selbst wenn die relevanten Ereignisse Jahrzehnte zurückliegen und keine operative Tätigkeit vorlag. International werden Asbestfolgen überwiegend zivil- oder sozialrechtlich aufgearbeitet oder über Entschädigungsfonds geregelt.

Stammt die Asbestbelastung nur von Eternit?

Nein. Asbest galt lange als Wunderfaser und wurde während eines grossen Teils des 20. Jahrhunderts weltweit in Bauwesen, Industrie und Konsumgütern breit eingesetzt. In Casale Monferrato kam es zudem zu sekundären Umweltbelastungen durch die private Wiederverwendung asbesthaltiger Produktionsabfälle (Polverino, Battuto) ausserhalb des Werks; diese Praxis wurde ab 1974 untersagt. Die Exposition hatte daher mehrere Quellen.

Was war «Eternit I» und wie endete das Verfahren?

Das erste Verfahren (2009–2014) klagte nicht klassische Tötungsdelikte an, sondern das «Verursachen eines Umweltdesasters». Es endete im November 2014 mit der endgültigen Aufhebung der Verurteilung durch den Corte di Cassazione, weil das angeklagte Delikt spätestens mit der Stilllegung der Werke 1986 abgeschlossen und damit bei Prozessbeginn längst verjährt war. Das oberste Gericht betonte, dass das Strafrecht nicht dazu dienen darf, historische Industriephänomene pauschal zu kriminalisieren.

Was sind die «Eternit-bis»-Verfahren?

Nach Eternit I leitete die Staatsanwaltschaft neue Verfahren wegen Tötung einzelner Personen ein. Sie betreffen die Fabriken in Casale Monferrato, Cavagnolo, Neapel und Rubiera und werden aus prozessrechtlichen Gründen separat geführt, obwohl sie auf denselben historischen Tatsachen beruhen. Die Verteidigung macht geltend, dass dies gegen das Verbot der Mehrfachverfolgung (ne bis in idem) verstösst.

Was ist das zentrale rechtliche Problem?

Die individuelle Kausalität. Strafrechtlich muss bewiesen werden, dass das Verhalten einer bestimmten Person den Tod einer bestimmten Person verursacht hat. Bei asbestbedingten Erkrankungen ist dies wegen langer Latenzzeiten, mehrfacher Expositionsquellen und medizinisch nicht rekonstruierbarer Krankheitsverläufe besonders schwierig. Die gefestigte italienische Rechtsprechung verlangt einen konkreten individuellen Nachweis; statistische Wahrscheinlichkeiten genügen nicht.

Wie hat der Corte Suprema di Cassazione bisher entschieden?

Das oberste Gericht hat in den Eternit-bis-Verfahren mehrfach Verurteilungen aufgehoben und zur Neubeurteilung zurückgewiesen – namentlich zu Cavagnolo und Neapel, wo es Anfang 2025 festhielt, dass die individuelle Kausalität nicht nachgewiesen war. In Rubiera stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren 2021 selbst ein.

Was besagt die Einstellung des Verfahrens in Rubiera?

Die Staatsanwaltschaft von Reggio Emilia archivierte die Strafuntersuchung zur Eternit-Fabrik in Rubiera im Januar 2021. In der Einstellungsverfügung hielt sie fest, es sei «wegen der Unmöglichkeit, festzustellen, welches der Verhaltensweisen für die Entstehung und Entwicklung bis hin zur vollständigen Auslösung der Krankheit kausal entscheidend war, nicht möglich», zu einem Schuldspruch zu gelangen. Damit bestätigt auch die Anklagebehörde selbst die zentrale Schwierigkeit des individuellen Kausalnachweises.

Welche Rolle hatte Stephan Schmidheiny bei der Eternit SpA?

Er war Aktionär, nicht operativer Manager der italienischen Werke, und hatte keine Management-, Technik- oder Sicherheitsfunktion. Er erbte die Schweizerische Eternit-Gruppe von seinem Vater; die Gruppe wurde 1973 Hauptaktionärin. Behandelt wird der Zeitraum 1976–1986, an dessen Ende die italienische Eternit SpA 1986 in Konkurs ging. Stephan Schmidheiny gilt als einer der frühen Pioniere des Asbestausstiegs.

Wie ist die Situation in Casale Monferrato heute?

Casale Monferrato gilt als eines der am umfassendsten sanierten ehemaligen Asbestgebiete Italiens. Von 227 identifizierten Polverino-Standorten sind nach Angaben der Stadtverwaltung 217 vollständig saniert; die übrigen befinden sich in Umsetzung oder sind konkret zur Sanierung eingeplant.

Das humanitäre Entschädigungsprogramm

Seit 2008 bietet Stephan Schmidheiny über die von ihm beauftragte Becon AG ehemaligen Angestellten und Anwohnern der Eternit-Fabriken, die an einer Asbesterkrankung leiden, Entschädigungen an. 2009 weitete er das Programm ausdrücklich auf an Mesotheliom erkrankte Bewohnerinnen und Bewohner von Casale Monferrato aus, die während des sogenannten schweizerischen Zeitraums dort lebten. Bis heute haben weit über 2'000 Personen das Angebot angenommen; die ausbezahlten Entschädigungen liegen im hohen zweistelligen Millionenbereich. Zusätzlich werden Mittel für die medizinische Mesotheliom-Forschung bereitgestellt. Das Programm erfolgt freiwillig und unabhängig von den Strafverfahren.

Ein verwandtes Modell besteht seit 2008 mit Eternit Siciliana in Siracusa: Ehemalige Arbeiter und ihre Familien schlossen eine zivilrechtliche Vereinbarung mit der Becon AG; der daraus errichtete soziale Fonds finanziert seither Entschädigungen, medizinische Versorgung und soziale Infrastruktur.