Medienmitteilungen

11. Februar 2026

Italiens oberstes Gericht weist das Urteil zur Eternit-Fabrik in Casale Monferrato aus formellen Gründen zurück

Eine fehlende Übersetzung führt zur Verletzung des Rechts auf Verteidigung.

Der Corte Suprema di Cassazione, das oberste italienische Gericht, hat das Urteil im Eternit-bis-Verfahren zur ehemaligen Eternit-Fabrik in Casale Monferrato am 11. Februar 2026 aus formellen Gründen an die Vorinstanz zurückgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass das zweitinstanzliche Urteil vom 17. April 2025 dem Angeklagten Stephan Schmidheiny nicht in einer für ihn verständlichen Sprache zugestellt worden war.

Nach italienischem Verfahrensrecht verletzt dies das Recht auf Verteidigung und führt zur Nichtigkeit des Urteils als Dokument. Das Verfahren wird daher ausschliesslich zur Behebung dieses formellen Mangels an die Vorinstanz zurückgewiesen. Das Turiner Berufungsgericht muss das bestehende Urteil auf Deutsch übersetzen und dem Angeklagten sowie seiner Verteidigung zustellen. Anschliessend erhalten die Parteien erneut Gelegenheit für einen Rekurs beim obersten italienischen Gericht. Eine materielle Beurteilung der Schuld- oder Kausalitätsfragen durch das oberste Gericht ist mit diesem Entscheid nicht verbunden. Mit dem Entscheid ist die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten nicht rechtskräftig.

Die Verteidigung hält fest, dass die Einhaltung elementarer rechtsstaatlicher Garantien – insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren und wirksame Verteidigung – Voraussetzung jeder strafrechtlichen Beurteilung ist, auch in gesellschaftlich hochsensiblen Verfahren.

Aktueller Stand: Das Urteil wurde inzwischen ordnungsgemäss übersetzt und zugestellt. Die Verteidigung hat am 15. Mai 2026 einen neuen Rekurs eingereicht. Das Hearing vor dem Corte Suprema di Cassazione ist auf den 10. November 2026 festgelegt.

22. März 2025

Oberstes italienisches Gericht hebt Verurteilung im Eternit-Verfahren Cavagnolo auf

Dritte Aufhebung einer zweitinstanzlichen Verurteilung in Folge – das Verfahren Cavagnolo verjährt im April 2025.

Der Corte Suprema di Cassazione hat am 21. März 2025 die zweitinstanzliche Verurteilung von Stephan Schmidheiny im Eternit-bis-Verfahren zur ehemaligen Fabrik in Cavagnolo aufgehoben und das Verfahren wegen Mängeln in der Beweiswürdigung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Bemerkenswert ist, dass die Generalstaatsanwaltschaft in der Verhandlung selbst auf Annullierung plädierte, weil der Kausalzusammenhang auch im zweiten Appellationsverfahren nicht bewiesen worden war.

Das Turiner Appellationsgericht hatte Stephan Schmidheiny im Dezember 2024 – nach einem ersten, im Mai 2024 vom obersten Gericht ebenfalls aufgehobenen Urteil – erneut wegen fahrlässiger Tötung eines ehemaligen Arbeiters zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Das oberste Gericht hob auch dieses Urteil auf. Ein drittes Appellationsverfahren erscheint aus zeitlichen Gründen nicht möglich: Das Verfahren Cavagnolo verjährt am 25. April 2025.

Damit hat das oberste Gericht zum dritten Mal in Folge eine zweitinstanzliche Verurteilung aufgehoben – neben den beiden Entscheiden zu Cavagnolo auch das Verfahren zu Neapel (Februar 2025).

Zur Einordnung: Das Turiner Appellationsgericht hatte denselben Sachverhalt zuvor gegenteilig beurteilt. In einem Urteil aus dem Jahr 2015 wurden die zwischen 1976 und 1982 lokal verantwortlichen Manager im selben Todesfall freigesprochen, weil die Staubexposition in dieser Periode als für die Erkrankung irrelevant beurteilt wurde. Der betroffene Arbeiter war seit 1955 in der Asbestverarbeitung tätig – über zwanzig Jahre, bevor der Stephan Schmidheiny zugerechnete Zeitraum begann.

Nächster Verfahrensschritt: 3. Dezember 2026 – Hearing vor dem Turiner Berufungsgericht. Der Fall ist am 21. April 2025 verjährt; das Gericht hat die Verjährung festzustellen und Stephan Schmidheiny entsprechend freizusprechen.